

Im Vorfeld kann die Einkaufsberechtigung unter sozialmarkt.samariter.at bzw. sozialmarkt(at)samariter(dot)at angefordert werden.
Ab Eröffnung des Sozialmarktes am 1. Juli 2009 bzw. eine Woche davor können diese Formalitäten zu den Öffnungszeiten direkt im Markt erledigt werden.
Die Einkaufsberechtigungen werden Montag bis Donnerstag von 11 bis 13 Uhr ausgestellt.
Telefonische Auskünfte unter:
01 22 144 (von 7 bis 16 Uhr)
Einkaufspassbesitzer können eine zweite Person auf ihren Pass als Zweitberechtige eintragen lassen. Diese darf stellvertretend (z. B. im Krankheitsfall) für den Hauptberechtigten einkaufen, hat aber selbst keine Berechtigung. Für den Eintrag benötigt sie ebenfalls einen Lichtbildausweis und ein Passfoto.
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Antragsformular (PDF) |
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